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Jeder KFZ-Halter ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie muss bereits bei der Fahrzeuganmeldung nachgewiesen werden und zahlt für Unfallopfer und Sachschäden. So wird sichergestellt, dass Verkehrsopfer ihren Schaden auch dann ersetzt bekommen, wenn der eigentliche Unfallverursacher dazu nicht in der Lage ist.
Der Schaden am eigenen Fahrzeug des Unfallverursachers ist jedoch durch die allgemeine KFZ-Haftpflicht nicht abgedeckt. Um die eigenen Kosten der Schadensbehebung erstattet zu bekommen, bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt den Fahrzeugschaden auch, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Der Vollkasko-Komplettschutz ist allerdings nicht billig und macht oft nur für Neufahrzeuge Sinn.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten oder den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Außerdem sind Kurzschluss- und Glasbruchschäden mitversichert.
Werden bei einem Unfall Ihre Mitfahrer verletzt oder gar getötet, so leistet die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht immer Schadenersatz. Wenn z. B. ein so genanntes "unabwendbares Ereignis" oder „höhere Gewalt“ vorliegt, haben die Insassen keine Ansprüche. Und der Fahrer selbst ist ohnehin nicht mitversichert. Für solche Fälle gibt es die Insassen-Unfallversicherung, die Sie allerdings nur in Verbindung mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen können.
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